Mieten
Leistung
Gerüstbauer verfügen über das notwendige Wissen insbesondere Arbeitsgerüste richtig aufzubauen. Für den Aufbau von Arbeitsgerüsten sollte stets ein Gerüstbauunternehmen in Anspruch genommen werden, da dieses für die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften einsteht.
Gerüstbaufirmen werden immer dann von Baufirmen beauftragt, wenn bei einem Neubau ein Gerüst benötigt wird. Die Rechnung über die jeweilige Mietgebühr hierfür erhält dann im Anschluss der Bauherr als Auftraggeber. Ist bei auszuführenden Fassaden- oder Dachdeckerarbeiten die Anmietung eines benötigten Gerüsts nicht in der Leistung des mit der Ausführung beauftragten Unternehmens inbegriffen, so wendet sich der Bauherr selbst an einen regionalen Gerüstverleih und mietet das passende Gerüst an.
Der Gerüstbau darf nur durch Fachpersonal des Bauhandwerks erfolgen, daher bedarf es spezieller Genehmigungen zur Ausführung eines Gerüstbaus. Mittlerweile bieten Unternehmen sowohl den Gerüstbau als auch den Gerüstverleih an, was das Anmieten eines Gerüstes noch zweckmäßiger macht als direkt selbst ein teures Gerüst zu kaufen.
Maler, Dachdecker und andere Handwerkszweige bieten neben ihrer eigentlichen Leistung oftmals die Vermietung unterschiedlichster Gerüste an, wodurch für den Auftraggeber bessere Angebote zu Stande kommen können als bei einer seperaten Anmietung eines Gerüsts. Durch die Beratung durch einen kompetenten Geüstbauer wird sichergestellt, dass es zur Auswahl des für die speziellen Erfordernisse passenden Gerüsts kommt.
Es werden von Schutzgerüsten über Baugerüste, Arbeitsgerüste, Fassadengerüste, Arbeitsgerüste, Fahrgerüste, Montagegerüste und Flächengerüste bis hinzu Rollgerüsten die unterschiedlichsten Gerüsttypen angeboten. Vermietet, verliehen oder verkauft werden diese Gerüste neben Privatpersonen und Bauherren an Maler, Fensterbauer, Dachdecker, Zimmerleute, Maurer und andere Handwerker, Restaurateure, Gebäudereiniger und die Industrie.